Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.08.2017 - 8 U 93/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,74635
OLG Bamberg, 25.08.2017 - 8 U 93/17 (https://dejure.org/2017,74635)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.08.2017 - 8 U 93/17 (https://dejure.org/2017,74635)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. August 2017 - 8 U 93/17 (https://dejure.org/2017,74635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,74635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; BGB § 634a Abs. 1 Nr. 2; AVB § 9.4 S. 2
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Architektenhaftung

  • rewis.io

    Abnahme, Architektenleistungen, Honorar, Architektenhaftung, Verjährung, Schadensersatz, Schlußzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilabnahme nach Leistungsphase 8 kann in AGB wirksam vereinbart werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2017 - 8 U 93/17
    Zwar hat ein Architekt, der - wie vorliegend - mit Architektenleistungen einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt wird, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seine Leistungen vertragsgemäß erst erbracht, wenn auch die Leistungen gemäß Leistungsphase 9 vollständig erbracht sind (BGH, Urteile vom 10.10.2013, Az. VII ZR 19/12 (Rn. 29), juris; vom 10.02.1994, Az. VII ZR 20/93, juris, und vom 20.10.2005, Az. VII ZR 155/04, juris; Motzke/Preussner/Kehrberg, Die Haftung des Architekten, 10. Aufl., Kapitel W 21 f. m.w.N.).

    Auch als konkludente Teilabnahme der bis zur Leistungsphase 8 erbrachten Leistungen kann die Bezahlung einer Rechnung in dieser Phase der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gewertet werden (BGH, Urteil vom 10.10.2013, Az. VII ZR 19/12, Rn. 29, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2017 - 8 U 93/17
    Zwar hat ein Architekt, der - wie vorliegend - mit Architektenleistungen einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt wird, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seine Leistungen vertragsgemäß erst erbracht, wenn auch die Leistungen gemäß Leistungsphase 9 vollständig erbracht sind (BGH, Urteile vom 10.10.2013, Az. VII ZR 19/12 (Rn. 29), juris; vom 10.02.1994, Az. VII ZR 20/93, juris, und vom 20.10.2005, Az. VII ZR 155/04, juris; Motzke/Preussner/Kehrberg, Die Haftung des Architekten, 10. Aufl., Kapitel W 21 f. m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 155/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2017 - 8 U 93/17
    Zwar hat ein Architekt, der - wie vorliegend - mit Architektenleistungen einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt wird, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seine Leistungen vertragsgemäß erst erbracht, wenn auch die Leistungen gemäß Leistungsphase 9 vollständig erbracht sind (BGH, Urteile vom 10.10.2013, Az. VII ZR 19/12 (Rn. 29), juris; vom 10.02.1994, Az. VII ZR 20/93, juris, und vom 20.10.2005, Az. VII ZR 155/04, juris; Motzke/Preussner/Kehrberg, Die Haftung des Architekten, 10. Aufl., Kapitel W 21 f. m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 300/04

    Formularmäßige Vereinbarung über die Abnahme von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2017 - 8 U 93/17
    Auch der Bundesgerichtshof hat das hierfür bestehende Bedürfnis ebenso wie die rechtliche Möglichkeit einer abweichenden Vereinbarung immer wieder anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2006, VII ZR 300/04, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht